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Was ist cool am Arbeitsrecht? – Teil 3

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Wir möchten gerne unsere Serie zur Frage „Was ist cool am Arbeitsrecht?“ fortsetzen und haben weitere Highlights zusammengestellt: Neben dem Kontakt zu echten Menschen profitieren Arbeitsrechtler von Vorteilen im Privatleben, haben die spannendsten Stories zu erzählen und sind auch noch echte Teamplayer. 

Beim Brainstorming zu Teil 2 der Serie „Was ist cool am Arbeitsrecht“ ist uns derart mühelos eine ganze Liste an „coolen“ Dingen über unseren Job eingefallen, dass Teil 3 der Serie ein absoluter „no brainer“ war.

Triggerwarnung: mit „Denglisch“ wird in diesem Beitrag nicht gespart.

Los geht’s – was ist denn nun alles noch so cool am Arbeitsrecht?

  1. Echte Menschen

Backoffice im Arbeitsrecht? Nein, das gibt es nicht wirklich, jedenfalls nicht bei uns. Anders als in manchen Rechtsgebieten gibt es für Arbeitsrechtler nicht nur Due Diligence Prüfungen, Diesel-Verfahren (schöne Grüße an dieser Stelle an alle M&A Kollegen) oder Fristenden für Schriftsätze.

Ein erheblicher Teil unserer Arbeit ist der Kontakt zu echten Menschen – das wussten wir in Zeiten von Lockdown, Homeoffice und Selbstisolation ganz besonders zu schätzen! Mit diesen „echten Menschen“ treffen wir uns vor Gericht (oder auch nicht, wenn die Gegenseite den Termin verschlafen hat), haben Mandantenmeetings (gerade noch hauptsächlich virtuell, aber hoffentlich bald auch wieder live) oder verhandeln mit Betriebsräten zur Einführung von Whistleblowing Systemen, Betriebsänderungen oder auch schon mal über verkehrssichere Fahrräder (wirklich – kein Scherz).

  1. Themen 4.0

Im Arbeitsrecht kommt nie Langeweile auf. Neben den zahlreichen Terminen liegt das schließlich auch am Rechtsgebiet selbst. Immer nur Kündigungsrechtsstreitigkeiten? Sicherlich nicht! Ohne cheesy klingen zu wollen: das Leben schreibt die besten Geschichten und daraus ergeben sich die spannendsten  arbeitsrechtlichen Fragen: Muss der Arbeitgeber einen bezahlten freien Tag zum Zuckerfest gewähren? Gibt es ein Recht auf einen „ergonomischen“ Bürostuhl? Wie schützt ein Arbeitgeber sich vor falschen Hinweisen eines Whistleblowers? Ist Arbeitszeiterfassung per Fingerprint möglich? Was macht der Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter die Krankschreibung per What’s App „bestellt“? Und das ist wirklich nur einer kleiner Ausschnitt dessen, was wir jeden Tag auf den Tisch bekommen.

Und um alle Jura-Nerds zu beruhigen, die bereits Schnappatmung haben, weil wir noch nichts zu Judikative und Legislative (ja, ja, wir können nicht nur Denglisch) gesagt haben: BAG & Co. schlafen auch nicht, sodass die Rechtsprechung die Beratungspraxis immer wieder challenged. Und ab und zu hat auch der Gesetzgeber verrückte Ideen, für die wir kreative und praxistaugliche Umsetzungsmöglichkeiten finden müssen. Boreout oder FOMO sind bei der ganzen Abwechslung jedenfalls nicht zu befürchten!

  1. Verhandlungsgeschick – ein Benefit auch im Privaten

Im Alltag einer Arbeitsrechtsanwältin (und Arbeitsrechtsanwalts selbstredend auch) zählen Softskills enorm und ganz oben steht wohl das Verhandlungsgeschick. Besonders spannend und herausfordernd wird es dann, wenn klar ist: Nach der Auseinandersetzung ist vor der weiteren Zusammenarbeit – also eigentlich immer, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber gegenüber stehen. Dann gilt es möglichst lösungsorientiert und sachbezogen ein Win-Win-Ergebnis zu erzielen, damit beide Parteien „erhobenen Hauptes“ das arbeitsrechtliche Schlachtfeld verlassen können. Diese Skills bringen uns allerdings nicht nur in der täglichen Arbeit weiter, sondern auch im Privaten. Denn wer dem Autoverkäufer geschickt klar machen kann, weshalb er noch ein paar Prozent mehr Rabatt geben kann, oder dem Restaurantinhaber, warum das Dessert aufs Haus geht, tut nicht nur was für sich, sondern erfreut sich auch im Freundeskreis schnell großer Beliebtheit.

  1. Funktioniert nur mit Teamplayern

Nachdem jetzt klar ist, wie breit das Themenspektrum ist, wird auch schnell klar, ohne ein erstklassiges Team funktioniert es nicht. Breit gefächerte fachliche Expertise, unterschiedliche Mentalitäten und die Leidenschaft, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – diese Art von Teamwork gibt’s wohl nur im Arbeitsrecht. Der tolle Nebeneffekt: Durch den Austausch erhöht sich nicht nur die Qualität der Arbeit, sondern auch Kontakt und Zusammenhalt unter Kollegen. Die arbeitsrechtliche Beratung ist also die perfekte Spielwiese für Teamplayer!

  1. Rechtsgebiet für Weltenbummler und Fremdsprachenkünstler

Last but not least: Arbeitsrechtliche Beratung hört nicht an der deutschen Grenze auf. Fragen zu konzerninternen Entsendungen von Deutschland nach Indien oder von Frankreich nach Deutschland gehören genauso zum arbeitsrechtlichen Alltag wie Calls mit Ansprechpartnern in New York oder Tokio. Selbstredend: Das führt zu vielen internationalen Berührungspunkten, was besonders für Menschen mit einer hohen Auslandsaffinität toll ist. Abwechslung im Bereich Sprache und Mentalität ist garantiert.

Fazit

Fällt eher knapp aus: Arbeitsrecht ist cool. (Ob man wohl gemerkt hat, dass wir Spaß am Arbeitsrecht haben?)

Vielen Dank an Marina Csizmadia (wissenschaftliche Mitarbeiterin im Düsseldorfer Büro) für die Mitwirkung bei der Erstellung des Beitrags.

Sandra Fredebeul

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Senior Associate
Sandra Fredebeul berät nationale und internationale Unternehmen vorwiegend in der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Darüber hinaus konzentriert sie sich auf betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
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