Crowdworker – Tagelöhner einer digitalen Welt

Das BAG hat am 1. Dezember 2020 eine wichtige Entscheidung zur arbeitsrechtlichen Einordnung sogenannter „Crowdworker“ getroffen. Dabei wurden die Hoffnungen auf eine wegweisende Musterentscheidung allerdings enttäuscht. Zahlreiche Fragen aus dem viel diskutierten und zukunftsweisenden Themenkomplex „Arbeiten 4.0“ bleiben ungeklärt. Dennoch handelt es sich um eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Crowdworking Crowdworker sind Micro-Jobber im Internet. Crowdworking steht für die Erledigung bezahlter Kleinstaufträge, die online vermittelt…

Geschäftsführer und Anwendung von Arbeitsrecht - Kleines ABC

Insbesondere durch die Rechtsprechung der letzten Jahre sind Fremdgeschäftsführer einer GmbH, also solche, die nicht zugleich als Gesellschafter an deren Kapital beteiligt sind, immer dichter an den Status eines Arbeitnehmers herangerückt. Wir haben schon zu verschiedenen Themen berichtet, z. B. zur Einstufung als Verbraucher, zur Berücksichtigung bei Massenentlassungen, zum Mutterschutz, um nur einige zu nennen. Der Grund dafür lässt sich kurz zusammenfassen: Immer dann, wenn…