Der „unechte“ Immissionsschutzbeauftragte – Kein Sonderkündigungsschutz!

Der Immissionsschutzbeauftragte genießt einen besonderen Kündigungsschutz, so weit, so gut. Ist das aber auch dann der Fall, wenn er gar nicht die für seine Bestellung notwendigen Voraussetzungen aufweist? Was müssen Arbeitgeber hier beachten, wenn sie das Arbeitsverhältnis kündigen wollen? Einleitung Der Arbeitgeber hat gem. § 53 BImSchG einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz zu bestellen. Dieser muss gem. § 55 BImSchG besondere Anforderungen an Fachkunde…