Annahmeverzugslohn und böswillig unterlassener Erwerb – BAG stärkt Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen nach verlorenem Kündigungsschutzprozess in der Regel für die Dauer des Prozesses Annahmeverzugslohn zahlen. Dabei muss sich der Arbeitnehmer nach dem Gesetz böswillig unterlassenen Erwerb anrechnen lassen. Arbeitgeber werden jedoch selten nachweisen können, über welche Verdienstmöglichkeiten der Arbeitnehmer verfügte. Das BAG (Urt. v. 27.5.2020 – 5 AZR 387/19) stärkt im Rahmen einer neueren Entscheidung Arbeitgeberrechte und spricht ihnen einen Auskunftsanspruch hinsichtlich etwaiger Vermittlungsvorschläge der…