Kein Ende der pauschalen Vergütung von Überstunden

Eine Betriebsvereinbarung mit einer Regelung, die im Rahmen der vereinbarten Vertrauensarbeitszeit die regelmäßig geleistete Mehrarbeit pauschal mit einer näher bestimmten Anzahl von freien Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgleicht, ist unwirksam. Das BAG hat am 26. Juni 2019 (Az. 5 AZR 452/18; derzeit nur als Pressemitteilung vorliegend) entschieden, dass eine solche Regelung in einer Betriebsvereinbarung die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleiches nicht hinreichend klar bestimmt. Zudem läge eine Verletzung…