Personalgespräch – wann muss ein Arbeitnehmer persönlich erscheinen?

Personalgespräche sind für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber stets ein heikles Thema. Nicht selten geht es in derartigen Gesprächen um die Zukunft der beruflichen Zusammenarbeit. Darüber hinaus gibt es auch aus arbeitsrechtlicher Sicht einige spannende Fragestellungen in Bezug auf Personalgespräche, insbesondere zur Möglichkeit der einseitigen Anordnung eines Gesprächs durch den Arbeitgeber, das persönliche Erscheinen des Arbeitnehmers sowie die Hinzuziehung eines Anwalts. Dieser Beitrag befasst sich vor…

Jemand zuhause? Interne Ermittlungen in Pandemiezeiten

Die Untersuchung von Compliance-Verstößen ist leider keine „Kür für bessere Zeiten“. Auch und gerade in Pandemiezeiten trifft jedes Unternehmen die Pflicht, Hinweise auf regelwidriges Verhalten zu untersuchen und abzustellen. Internen Ermittlern begegnen dabei neue Herausforderungen, unter anderem: Wie lässt sich ein Verdacht bitte aufklären, wenn keiner im Betrieb ist? Erhöhte Compliance-Risiken in Pandemiezeiten Das generelle Risiko für Compliance-Verstöße im eigenen Unternehmen ist zu Pandemiezeiten stark…

Verbandssanktionengesetz: Ende des Personalgesprächs bei internen Ermittlungen

Das neue Verbandssanktionengesetz soll die Sanktionen für Unternehmen in Wirtschaftsstraffällen erheblich verschärfen. Zudem  sieht der Entwurf auch zahlreiche Verfahrensregeln für interne Ermittlungen vor. Unter anderem will der Gesetzgeber in Ablauf und Inhalt von Mitarbeiterbefragungen eingreifen und wendet dabei Prinzipien an, die sonst für Ermittlungsbehörden gelten. Ist das das Ende eines freien, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis geführten Personalgesprächs? Sanktionsmilderung durch interne Ermittlungen Das VerSanG (wir berichteten über…

Vier Augen und fünf Ohren im Personalgespräch

Die Einsatzmöglichkeiten von Smartphones sind vielfältig. Das ärgert so manchen Vorgesetzten, der mehr Konzentration und weniger Ablenkung bei der Arbeit wünscht. Nun werden zunehmend Fälle bekannt, in denen Arbeitnehmer ihr Smartphone auch zur heimlichen Aufnahme von Personalgesprächen einsetzen. Dies ist technisch ohne weiteres möglich und für den Arbeitgeber kaum zu kontrollieren. Es handelt sich jedoch um eine Pflichtverletzung, die erhebliche Konsequenzen, bis hin zu einer…