Unternehmens­mitbestimmung in der SE – EuGH zur Sitzgarantie für Gewerkschaften

In der Gesellschaftsform der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – SE) kann die Unternehmensmitbestimmung in einer sog. Beteiligungsvereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung geregelt werden. Nur wenn keine Einigung erzielt werden kann, gelten gesetzliche Auffangregelungen für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der SE. Dieser Vorrang der Verhandlungslösung eröffnet attraktive Gestaltungsspielräume. Mit deren Grenzen hat sich jüngst der Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2022, Az….

Unternehmensmitbestimmung in der SE – Sitzgarantie für Gewerkschaften?

Die Gesellschaftsform der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – SE) eröffnet aufgrund des Vorrangs der Verhandlungslösung attraktive Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Unternehmensmitbestimmung. Insbesondere können sich Firmenleitung und Arbeitnehmervertreter in der Beteiligungsvereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen verständigen. Diese Autonomie der Parteien wird jedoch durch gesetzliche Regeln eingeschränkt. So ist im Fall einer durch Umwandlung gegründeten SE gesetzlich bestimmt, dass „in Bezug auf alle…