Keine "Narrenfreiheit" für Arbeitnehmer durch Ausschlussklauseln!

Vertragliche Ausschluss- oder Verfallklauseln sind ein bewährtes Mittel des Arbeitgebers, um für Rechtssicherheit und eine bessere wirtschaftliche Planbarkeit zu sorgen. Dass arbeitsvertragliche Ausschlussfristen durchaus auch der Abwehr von Ansprüchen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer dienlich sein können, haben wir vor kurzem in unserem Beitrag vom 24. Januar 2019 berichtet und die Zulässigkeit von Ausschlussklauseln näher beleuchtet. Wurde eine wirksam vereinbarte Ausschlussfrist nicht eingehalten, verfällt grundsätzlich…