Ewiges Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats? – Passé!

Das Arbeitsgericht Stuttgart stellt klar: Betriebsräte können Mitbestimmungsrechte nicht ohne zeitliche Begrenzung gerichtlich geltend machen. Betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte unterliegen grundsätzlich keiner zeitlichen Begrenzung. Betriebsräte fordern daher teilweise auch noch lange Zeit nach dem Ende einer Maßnahme ihre Beteiligung ein. Das kann erhebliche Nachteile für den Arbeitgeber mit sich bringen. Dieser Praxis zeigt das Arbeitsgericht Stuttgart in einer bemerkenswerten Entscheidung nunmehr Grenzen auf. Sachverhalt und Hintergrund der…

„Das hat ihn doch nie gestört!“ – Wann ist der Einwand gegen eine neue Versorgungsordnung verwirkt?

Zu den „Evergreens“ im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zählt neben Streitigkeiten um die Anpassung der Betriebsrente auch der Streit um die Wirksamkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung. Eine solche Ablösung ist für Unternehmen oftmals ein extrem aufwändiges Projekt. Mit dessen Umsetzung ist das Thema bei vielen Arbeitgebern erst einmal gedanklich „abgehakt“. Doch was passiert, wenn ein (ehemaliger) Mitarbeiter viele Jahre später die Wirksamkeit der seinerzeitigen Ablösung…

Das verflixte siebte Jahr – Endlich Ruhe nach Betriebsübergang

  Das BAG stellt bekanntermaßen sehr hohe Anforderungen an ein Betriebsübergangsschreiben im Sinne von § 613a Abs. 5 BGB. So müssen im Informationsschreiben alle mit dem Betriebsübergang verbundenen rechtlichen Auswirkungen richtig und vollständig dargestellt werden. Gleichermaßen muss das Schreiben jedoch für den jeweiligen Arbeitnehmer verständlich bleiben (vgl. BAG v. 10.11.2011 – 8 AZR 430/10). Da es der Praxis nicht in allen Fällen gelingt, diesen Anforderungen…

Widerspruch mehr als 8 Jahre nach Betriebsübergang?

In der Folge von Betriebsübergängen besteht beim Veräußerer des Betriebs ebenso wie bei dessen Erwerber große Unsicherheit hinsichtlich des Überganges der Arbeitsverhältnisse, denn den Arbeitnehmern steht ein Widerspruchsrecht zur Seite. Die Phase der Unsicherheit ist bei fehlerfreier Belehrung der Arbeitnehmer durch die einmonatige Widerspruchserklärungsfrist des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB begrenzt. Anderenfalls ist nur die Verwirkung des Widerspruchsrechts denkbar. Aktuell beschäftigte sich das…