Martin Wörle
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht / Notar
Partner
Martin Wörle berät Arbeitgeber bei betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertraglichen Fragestellungen, wie dem Abschluss von Tarifverträgen. Besondere Expertise besitzt er für die Beratung bei der Anbahnung und der Beendigung der Anstellungsverhältnisse von Vorständen, Geschäftsführern und sonstigen Geschäftsleitern sowie für die gerichtliche und außergerichtliche Begleitung von Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Geschäftsleitern über deren Schadensersatzpflicht aufgrund Sorgfaltspflichtverletzungen einschließlich damit im Zusammenhang stehender gesellschafts- und D&O-versicherungsrechtlicher Themen. Seine notarielle Praxis hat ihren Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht, der Beurkundung von Unternehmenskaufverträgen und der Begleitung von Management- und Mitarbeiterbeteiligungsvereinbarungen.